The Real White Quartz

IT | EN | FR | DE

Minerali Industriali stellt seit etwa zehn Jahren besonders weiße Quarz-Filler. Die Hauptanwendung dieser Filler liegt im Bereich des Engineering Stone als mineralischer Füllstoff gemischt mit Polyesterharzen.

Das Hauptmerkmal des Füllstoffs ist der weiße Farbwert (b*< 0,5; L*> 93,5), vergleichbar mit Cristobalit.

Für viele Anwendungen kann er ein effektiver und preiswerter Ersatz sein; bei anderen kann er, dank der ausgeprägten Transparenz, die Fähigkeit verbessern, den “synthetischen” Effekt zu reduzieren und somit dem hergestellten Produkt mehr Tiefe und eine Farbe verleihen, die der natürlichen am nächsten kommt.

Es gibt viele Lösungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel das Mischen der Cristobalit 0,1-0,3mm Körner mit unseren besonders weißen Quarzen, um unendliche Farbskalen zu erhalten.


Anwendungsbereiche

Die Konstanz der Farbe und der granulometrischen Kurve ermöglichen den Einsatz in vielen anderen Bereichen wie:

  • Industrielle Produktion von Sanitärkeramik oder Platten für Whirlpools oder Fußböden,
    bei denen andere Harzarten wie Acryl oder Epoxid als Bindemittel verwendet werden.
  • Farben und Lacke,
    bei denen eine hohe mechanische Beständigkeit erforderlich ist, aber mit einem hohen Weißanteil.
  • Silikon- oder Kunststoffmäntel,
    zur Ummantelung von elektrischen Kabeln.

Unser Quarz

Woher unser Quarz kommt

Der Quarz stammt aus dem Bergwerk Sondalo (SO): Es ist das größte derzeit in Betrieb befindliche Untertagebergwerk in Europa.

Produkte und Packaging

Unterteilt nach der granulometrischen Kurve, bieten wir die folgenden Produkte:

The Real White Quartz
TWQ
0÷10µm
The Real White Quartz
TWQ
0÷30µm
The Real White Quartz
TWQ
0÷45µm

Und die folgenden Verpackungsarten:

Säcke
25kg
BigBag
1.000kg
Lose in
Tankwagen

Kontaktieren Sie uns, um Informationen anzufordern

Wenn Sie das Formular ausfüllen und auf die Schaltfläche "Anfrage senden" klicken, erklären Sie, dass Sie unsere Datenschutzrichtlinie und Zustimmung zur Verarbeitung von Daten gemäß dem italienischen Gesetzesdekret Nr. 196 vom 30.06.2003. Angaben gemäß Art. 13 Italienisches Bein. Dekret Nr. 196 vom 30.06.2003 über den "Schutz personenbezogener Daten".